Wieder eine verpasste Chance, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen!
Denn nach unserer Auffassung hat die Stadtverwaltung versucht, ein großes Baugebiet künstlich in drei kleinere Pläne aufzuteilen („Allemendland, Malsche Straße“ und „Gartenstraße“). Damit sollte das vereinfachte Verfahren nach §13 Baugesetzbuch angewendet werden, wodurch keine Umweltprüfung durchgeführt werden muss aber nur für Baugebiete mit begrenzter Größe möglich war. Mittlerweile ist jedoch das Verfahren gemäß §13BauGB nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts grundsätzlich nicht mehr erlaubt und wurde daher im normalen Verfahren weiter geführt.

Wir hätten es sinnvoll gefunden, die Bebauungspläne für die Malscher Straße und die Gartenstraße gemeinsam weiterzuführen. So hätte man ein durchdachteres Gesamtkonzept entwickeln und die Planung deutlich vereinfachen können.
So musste beispielsweise extra ein Wendeplatz für Müllabfuhr und Ähnliches vorgesehen werden. All das hätte man mit einem gemeinsamen, gut vernetzten Bebauungsplan besser lösen können.
Deshalb widersprechen wir auch dem Umweltbericht, der auf Seite 5 sagt, es gebe keine weiteren Bauvorhaben in der Nähe – das stimmt nicht, denn direkt nebenan läuft das Verfahren zur Malscher Straße.

inkl. Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung
zum Bebauungsplan „Gartenstraße, S5
In einem gemeinsamen Verfahren hätte man unserer Meinung nach auch besser bezahlbaren Wohnraum mit kleineren Wohneinheiten unterbringen können. Laut Herrn Glup, verantwortlicher Stadtplaner, bestand dafür sogar Interesse von Seiten der Grundstückseigentümer.

Wir können diesem Bebauungsplan deshalb nicht zustimmen.




![Konzept der Weinwanderhütte komplett auseinander genommen!
Schon seit Ende 2024 wird die Weinberglodge von uns kritisiert und Verbesserungsvorschläge von uns eingebracht, aber ignoriert. Nun werden die Rückmeldungen der sogenannten „Träger öffentlicher Belange“ und der Öffentlichkeit in der Gemeinderatssitzung vorgestellt. Dabei werden von den Behörden genau die gleichen Argumente genannt, wie wir sie schon seit Anfang an vortragen!
🐞 Die untere Naturschutzbehörde schätzt das Projekt weiterhin als „sehr kritisch“ ein❗
🏛️ Die Abteilung „Wirtschaft, Raumordnung, Bau-, Denkmal- und Gesundheitswesen“ des Regierungspräsidiums Karlsruhe schreibt: „❗Die Planung steht den Belangen der Raumordnung entgegen ❗“.
🚗 Selbst die IHK, die dem Vorhaben grundsätzlich positiv gegenübersteht, fordert das gleiche wie wir: „Mögliche Nutzungskonflikte hinsichtlich des Lärmes, des Verkehrs und dem Parken [sollten] frühzeitig und verbindlich geregelt werden […]“
😵 Bei der Rückmeldung der unteren Landwirtschaftsbehörde kracht es dann richtig: Es handelt sich laut deren Einschätzung „👏 nicht 👏 um 👏 eine 👏 „Wanderhütte“ 👏, sondern um einen Gastronomiebetrieb 🤯“
Weiter, „Die Feststellung in der Begründung, dass es sich um eine „Maßnahme im öffentlichen Interesse“ handelt, wird nicht näher dargelegt 💥. Mögliche Kooperationen mit regionalen Weinbaubetrieben sind der Unteren Landwirtschaftsbehörde nicht bekannt, so dass Zweifel geäußert werden, ob das Vorhaben den regionalen Weinbau 💥tatsächlich fördert"💥
😞 Schade, dass überhaupt nicht auf die Kritik eingegangen wird, denn eigentlich wäre eine echte 🍇 WEINWANDERHÜTTE 🍇 auf dem Mannaberg eine wirklich tolle Sache, die wir voll unterstützen würden! 🥂
Die Grafiken wurden mit Hilfe von KI erstellt, Text MSt](https://www.gruene-rauenberg.de/wp-content/uploads/2026/01/670307394_18085325057608950_3609645219426838033_n.jpg)








![Konzept der Weinwanderhütte komplett auseinander genommen!
Schon seit Ende 2024 wird die Weinberglodge von uns kritisiert und Verbesserungsvorschläge von uns eingebracht, aber ignoriert. Nun werden die Rückmeldungen der sogenannten „Träger öffentlicher Belange“ und der Öffentlichkeit in der Gemeinderatssitzung vorgestellt. Dabei werden von den Behörden genau die gleichen Argumente genannt, wie wir sie schon seit Anfang an vortragen!
🐞 Die untere Naturschutzbehörde schätzt das Projekt weiterhin als „sehr kritisch“ ein❗
🏛️ Die Abteilung „Wirtschaft, Raumordnung, Bau-, Denkmal- und Gesundheitswesen“ des Regierungspräsidiums Karlsruhe schreibt: „❗Die Planung steht den Belangen der Raumordnung entgegen ❗“.
🚗 Selbst die IHK, die dem Vorhaben grundsätzlich positiv gegenübersteht, fordert das gleiche wie wir: „Mögliche Nutzungskonflikte hinsichtlich des Lärmes, des Verkehrs und dem Parken [sollten] frühzeitig und verbindlich geregelt werden […]“
😵 Bei der Rückmeldung der unteren Landwirtschaftsbehörde kracht es dann richtig: Es handelt sich laut deren Einschätzung „👏 nicht 👏 um 👏 eine 👏 „Wanderhütte“ 👏, sondern um einen Gastronomiebetrieb 🤯“
Weiter, „Die Feststellung in der Begründung, dass es sich um eine „Maßnahme im öffentlichen Interesse“ handelt, wird nicht näher dargelegt 💥. Mögliche Kooperationen mit regionalen Weinbaubetrieben sind der Unteren Landwirtschaftsbehörde nicht bekannt, so dass Zweifel geäußert werden, ob das Vorhaben den regionalen Weinbau 💥tatsächlich fördert"💥
😞 Schade, dass überhaupt nicht auf die Kritik eingegangen wird, denn eigentlich wäre eine echte 🍇 WEINWANDERHÜTTE 🍇 auf dem Mannaberg eine wirklich tolle Sache, die wir voll unterstützen würden! 🥂
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Schon seit Ende 2024 wird die Weinberglodge von uns kritisiert und Verbesserungsvorschläge von uns eingebracht, aber ignoriert. Nun werden die Rückmeldungen der sogenannten „Träger öffentlicher Belange“ und der Öffentlichkeit in der Gemeinderatssitzung vorgestellt. Dabei werden von den Behörden genau die gleichen Argumente genannt, wie wir sie schon seit Anfang an vortragen!
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