Kritik am Bebauungsplan Rtb Gartenstraße / Malscherstraße

Wieder eine verpasste Chance, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen!

Denn nach unserer Auffassung hat die Stadtverwaltung versucht, ein großes Baugebiet künstlich in drei kleinere Pläne aufzuteilen („Allemendland, Malsche Straße“ und „Gartenstraße“). Damit sollte das vereinfachte Verfahren nach §13 Baugesetzbuch angewendet werden, wodurch keine Umweltprüfung durchgeführt werden muss aber nur für Baugebiete mit begrenzter Größe möglich war. Mittlerweile ist jedoch das Verfahren gemäß §13BauGB nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts grundsätzlich nicht mehr erlaubt und wurde daher im normalen Verfahren weiter geführt.

Bebauungsplan Rotenberg Gartenstraße. Oben im Rand sieht man schon die Malscherstraße, die ein separates Bebauungsplanverfahren durchläuft. Eine Vernetzung, Verbindungsstraße und effizienter Flächennutzung sind damit nicht möglich.

Wir hätten es sinnvoll gefunden, die Bebauungspläne für die Malscher Straße und die Gartenstraße gemeinsam weiterzuführen. So hätte man ein durchdachteres Gesamtkonzept entwickeln und die Planung deutlich vereinfachen können.

So musste beispielsweise extra ein Wendeplatz für Müllabfuhr und Ähnliches vorgesehen werden. All das hätte man mit einem gemeinsamen, gut vernetzten Bebauungsplan besser lösen können.

Deshalb widersprechen wir auch dem Umweltbericht, der auf Seite 5 sagt, es gebe keine weiteren Bauvorhaben in der Nähe – das stimmt nicht, denn direkt nebenan läuft das Verfahren zur Malscher Straße.

Aus: Umweltbericht und Grünordnungsplan
inkl. Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung
zum Bebauungsplan „Gartenstraße, S5

In einem gemeinsamen Verfahren hätte man unserer Meinung nach auch besser bezahlbaren Wohnraum mit kleineren Wohneinheiten unterbringen können. Laut Herrn Glup, verantwortlicher Stadtplaner, bestand dafür sogar Interesse von Seiten der Grundstückseigentümer.

Auch die Landwirtschaftsbehörde kritisiert die Beschränkung der Wohneinheiten
Auch die Landwirtschaftsbehörde kritisiert die Beschränkung der Wohneinheiten

Wir können diesem Bebauungsplan deshalb nicht zustimmen.

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