Antrag zum Haushalt 2022: Klimamobilitätsplan

Auf dieser Seite findet ihr den Wortlaut unseres Antrags für den kommenden Haushalt 2022, wie wir ihn der Stadtverwaltung und den Fraktionsprecher:Innen zur Verfügung gestellt haben. Damit sich auch die Bevölkerung einen Eindruck über den Antrag verschaffen kann, veröffentlichen wir ihn hier.

In der öffentlichen Haushaltsberatung des Gemeinderats am 01.12. wurde unser Antrag abgelehnt. Aber wir hatten den Eindruck, dass der Gemeinderat als auch die Stadtverwaltung dem Thema offen gegenüberstehen und alle Seiten erst noch mehr Zeit benötigen, um das Thema näher zu beleuchten.


Erstellung eines Klimamobilitätsplanes

In den kommenden Jahren stehen im Rauenberger Gemeindegebiet zahlreiche Erschließungsprojekte und Sanierungsmaßnahmen an. Unter anderem haben die geplanten Wohngebiete Sandäcker und Torwingert II sowie das im Flächennutzungsplan vorgesehene Gewerbegebiet Hohenstein-Schanzenäcker unmittelbaren Einfluss auf zukünftige Verkehrsbelastungen und Verkehrsströme in der Ortslage und darüber hinaus. Es liegt im verantwortungsvollen Handeln des Rauenberger Gemeinderates, nicht nur punktuelle Verkehrsbetrachtungen und Maßnahmen in den Blick zu nehmen, sondern auch die vernetzten Verkehrsströme in Rauenberg und der benachbarten Raumschaft.

Hierbei verweisen wir zur Information auf das Interview der Rhein-Neckar-Zeitung mit dem Heidelberger Baubürgermeister Jürgen Odszuck vom 29.07.2021, bei dem er sagte:

„Neubaugebiete sollten grundsätzlich in einer akzeptablen Nähe zu einer Straßenbahn- oder S-Bahn-Haltestelle liegen. Denkbar wäre auch eine gute Busanbindung zu solch einem Haltepunkt.“

Er begründete seine Ansicht hiermit:

„Viele Menschen, die in Heidelberg arbeiten, müssen […] im Umland nach einem Zuhause suchen. Das verursacht enorme Pendlerströme in unsere Stadt – aktuell liegen wir da schon bei über 62.000 Beschäftigten.“

https://www.rnz.de/nachrichten/heidelberg_artikel,-neubaugebiete-im-regionalplan-heidelberg-befuerchtet-blechlawinen-_arid,712798.html

Außerdem besteht dringender Handlungsbedarf u.a. bei der Sanierung von Fußwegen, Generalsanierung der Schönbornstraße und Rauenberger/Mühlhäuser Straße und Entschärfung der Verkehrsbelastungen an den Grundschulen und Kleinkindbetreuungseinrichtungen bezüglich Elterntaxis.

Wir verweisen zudem auf das Stadtentwicklungskonzept „Rauenberg 2035“ (S. 107), in dem als eine der wichtigsten Maßnahmen im Bereich Mobilität die Erstellung eines Verkehrsentwicklungskonzeptes festgehalten wurde. Außerdem sollten als weitere Maßnahmen die Radwege sowie das ÖPNV Angebot ausgebaut werden.

Zusätzlich hat das Land Baden-Württemberg als Ziele bis 2030 im Bereich Mobilität zum Klimaschutz ausgegeben:

  • Verdopplung des öffentlichen Personennahverkehrs
  • Ein Drittel weniger KFZ-Verkehr in den Städten
  • Jeder zweite Weg selbstaktiv zu Fuß oder mit dem Rad

Solche Maßnahmen sind nicht nur ein Beitrag zum Klimaschutz, sondern auch ein Beitrag für ein lebenswerteres und inklusiveres Leben.

Um diese Ziele zu erreichen, wird es immenser finanzieller Aufwände bedürfen, die Rauenberg als traditionell finanzschwache Kommune kaum allein leisten kann. Daher bietet das Land Baden-Württemberg hierzu Hilfestellung an.

Wir verweisen hierzu auf das Papier „Grundsätze zur Förderung qualifizierter Fachkonzepte im  Kontext der Förderung nachhaltiger  Mobilität in Baden-Württemberg“   

„Qualifizierte Fachkonzepte steigern die Effizienz des Mitteleinsatzes und verbessern die Wirkung und die Qualität von Maßnahmen  entsprechend den Zielen des Verkehrsministeriums. Dies geschieht durch eine Ausrichtung am Klimaschutz im Verkehr, die stärkere Berücksichtigung nachhaltiger Mobilität,  die Verknüpfung  von Verkehrsträgern und -mitteln und das Entstehen durchgängiger und sicherer Verkehrsnetze entsprechend dem Stand der Technik. Das Land hat daher ein Interesse daran, dass auf kommunaler Ebene möglichst flächendeckend entsprechende qualifizierte Fachkonzepte als Grundlage für die Verkehrsplanung  vorliegen.  Die Erstellung von Konzeptionen stellt für viele Kommunen insbesondere im ländlichen Raum eine erhebliche Hemmschwelle dar, da hier, wegen der weniger leistungsstarken Verkehrsverwaltungen,  die notwendigen personellen und finanziellen Kapazitäten nicht vorhanden sind. Das Fehlen von Konzeptionen  ist deshalb insbesondere im ländlichen Raum ein Hindernis für einen erfolgreichen Mittelabfluss  im LGVFG. Durch die vorliegende  Förderung unterstützt das Land Kommunen in der Erstellung von Konzeptionen, die sich mit der Gestaltung von nachhaltiger Mobilität  und der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen im Verkehr beschäftigen.“

Wir möchten daher dem Rauenberger Gemeinderat vorschlagen, einen Klimamobilitätsplan nach §7f des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg für 2022 als Haushaltsposten aufzunehmen.

Primäres Ziel eines Klimamobilitätsplanes ist, eine Reduktion der CO2 Emissionen um bis zu 40% bis zum Jahr 2030 zu erreichen. Nach der Erstellung eines Klimamobilitätsplanes können bis zu vier Maßnahmen mit bis zu 75% gefördert werden, um dieses Ziel zu erreichen.

Förderfähige Projekte wären beispielsweise:

  • Bike&Ride Anlagen (Radabstellanlagen an Bushaltestellen)
  • Radabstellanlagen an Schulen
  • Lärmschutzwände
  • Ertüchtigung & Neubau von Brücken
  • Quartiersgaragen (Vorschlag der Grünen Fraktion für Wohngebiet Sandäcker)
  • Car-Sharing Angebote
  • E-Auto Ladestationen
  • Straßenquerungen für Zufußgehende

Weitere Beispiele finden sich auf der Infoseite des Verkehrsministeriums für das Landes-gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG):

https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme/lgvfg/

Durch einen Klimamobilitätsplan ergeben sich teilweise erst förderfähige Projekte im Rahmen des LGVFG bzw. die Förderquote wird dadurch erhöht.

Die Grünen Fraktion hat sich bemüht, eine Aufwandsschätzung zur Erstellung eines solchen Klimamobilitätsplanes zur Verfügung zu stellen. Nach Aussage der Stabsstelle Mobilität und Luftreinhaltung des Landkreis Rhein-Neckar ist mit Gesamtkosten von 90.000 bis 100.000€ zu rechnen, die mit bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten vom Bundesland Baden-Württemberg gefördert werden. Aufgrund der hohen Förderquoten bei den Maßnahmen gehen wir von einer zügigen Amortisation der Investitionskosten aus.

Somit beantragt die Fraktion DIE GRÜNEN die Einstellung eines Haushaltspostens „Erstellung eines Klimamobilitätsplanes“ über 50.000€

Mit freundlichen Grüßen,

Manuel Steidel

Für die Fraktion DIE GRÜNEN

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